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 Begründet wurde die Homöopathie von dem Arzt, Apotheker, Chemiker und Übersetzer Samuel Hahnenmann (1755-1843). Er stand den damaligen Behandlungsmethoden - Aderlass, Schröpfen, Verabreichung toxischer Substanzen - sehr kritisch Gegenüber, deshalb gab er seine praktische Tätigkeit auf und entwickelte durch mehrere Selbstversuche das Ähnlichkeitsgesetz: "Similia similibus curentur" (Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt). Entsprechend dem Ähnlichkeitsgesetz ist also nur derjenige Arzneistoff in der Lage, einen kranken Menschen zu heilen, dessen Arzneimittelbild dem Symptomenbild ähnlich ist, das ein erkrankter Mensch hervorbringt.
Jeder Krankheit liegt nach Hahnemann eine Verstimmung der Lebenskraft zugrunde. Deshalb wird durch eine ausführliche Anamnese und Repertorisation nach dieser "Verstimmung" gefahndet.
Nach dem freien Spontanbericht des Patienten werden die Symptome, d.h. die Hauptbeschwerden, Allgemeinsymptome (z.B. Ernährung, Temperaturempfinden, Reaktion auf Wettereinflüsse, Schlaf,...) sowie Geistes- und Gemütssymptome (z. B. Gedächtnis, Konzentration, Ängste, Charaktereigenschaften,...) weiter aufgenommen und in die Auswertung des Falls und die Hierarchisierung der Symptome einbezogen. Die endgültige Auswahl des individuellen Heilmittels (Simile) erfolgt nach vergleichender Betrachtung des Arzneimittelbilds mit den Symptomen des Patienten.
Im Idealfall passt das Mittel zum Menschen wie der Schlüssel zum Schloss.
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